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Bundes-eaf begrüßt Zehnten Familienbericht – klare Forderungen für gerechtere Familienpolitik

21. Mai 2025

Im Rahmen einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände (AGF) zur Vorstellung des Zehnten Familienberichtes durch Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld (Vorsitzende der Kommision) und Prof. Dr. Miriam Beblo (stellv. Vorsitzende) bezogen die bundesweit tätigen Familienverbände Stellung.

Stellungnahme der eaf-Bund

Die eaf-Bund unterstützt viele Impulse des Zehnten Familienberichts der Bundesregierung, insbesondere den ganzheitlichen Blick auf Familienverläufe. Zahlreiche Empfehlungen der Kommission decken sich mit langjährigen Forderungen der eaf – wie etwa der Neubestimmung des kindlichen Existenzminimums, der finanziellen Entlastung Alleinerziehender oder der besseren Berücksichtigung von Trennungskindern im Grundsicherungsrecht.

eaf bleibt kritisch

Kritisch sieht die eaf jedoch bestimmte Begriffe wie „vermeintlich alleinerziehend“ oder „geteilte Betreuung“, da diese die Realität vieler Alleinerziehender verzerren. Die Mehrheit trägt die Hauptbetreuung ihrer Kinder allein – das müsse sichtbar bleiben. Auch fordert die eaf klar definierte Betreuungsmodelle, um empirische Erhebung und rechtliche Bewertung zu ermöglichen.

Fehlende geschlechtsspezifische Differenzierung beim Thema ökonomische Eigenständigkeit sowie der unterbelichtete Unterhaltsaspekt sind weitere Kritikpunkte. Die eaf fordert, die finanzielle Verantwortung des zweiten Elternteils stärker zu betonen.

Nun ist die Politik gefragt

Positiv bewertet die eaf die Vorschläge zur gleicheren Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und begrüßt das Ziel eines symmetrischen Elterngeldmodells. Sie schlägt jedoch ein erweitertes Modell mit 6+6+6 Monaten vor und fordert zusätzlich eine gesetzliche Familienstartzeit.

Die Stärkung der Kinderrechte und -beteiligung wird befürwortet – jedoch mit dem Appell, Kinder nicht mit Entscheidungsverantwortung zu überfordern. Ebenso unterstützt die eaf bessere Schutzmechanismen vor häuslicher Gewalt und fordert verpflichtende Fortbildungen für Fachkräfte im Familienrecht.